Hausbesuche
Podologie = Lehre vom Fuß
Seit Januar 2002 ist die Podologie ein gesetzlich geschützter, staatlich anerkannter, nichtärztlicher, medizinischer Heilberuf und ist, in Zusammenarbeit mit Ärzten (Allgemeinärzten, Internisten, Diabetologen, Nephrologen, Dermatologen und Orthopäden) sowie Orthopädieschuhmacher, die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß.
Vor allem behandelt der Podologe auf ärztliche Verordnung Patienten mit einem diagnostizierten Diabetes mellitus mit Gefäß- und Nervenschädigungen am so genannten Diabetischen Fuß, aber auch Privatpatienten mit Rheumaerkrankungen, Psoriasis, mit Fußdeformitäten und Patienten mit Zehen- und Vorfußamputationen.
Auch zahlreiche, gesundheitsbewusste Mitmenschen jeder Altersstufe suchen inzwischen immer öfter auch privat zur Prävention den Podologen auf.